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Teilnahmebedingungen Gewinnspiel

Das „D-Ticket Aurora Gewinnspiel“ der HEAG mobilo GmbH startet am 07. März 2023 und endet am 21. März 2023 um 24 Uhr. Teilnahmeberechtigt sind volljährige Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Jeder Benutzer kann nur für sich selbst teilnehmen (die Teilnahme für andere ist ausgeschlossen). In Bezug auf die Durchführung des Gewinnspiels und die Gewinnziehung ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Der Gewinner wird aus allen eingereichten Bildbeiträgen per Zufallsprinzip ausgelost.

Preis/e

Es werden 1 Thermoskanne, 1 Mal 20€ Heinerliner-Guthaben und 1 Heinerbrause verlost. Es wird 3 verschiedene Gewinner geben.

Ablauf

Am Gewinnspiel und der Auslosung nimmt teil, wer ein Foto mit dem Aurora Aufkleber auf Instagram oder Facebook teilt und uns @heag.mobilo verlinkt.

Benachrichtigung

Der Gewinner wird per Instagram/Facebook-Privatnachricht direkt im Anschluss an die Verlosung benachrichtigt. Für den Versand der Preise wird die Adresse über die Direktnachrichtenfunktion oder per E-Mail abgefragt. Die Gewinner können sich die Preise auch in unserem Kundenzentrum abholen. Der Teilnehmer trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten. Die HEAG mobilo GmbH ist berechtigt, Änderungen am Gewinn vorzunehmen. Eine Barauszahlung oder Übertragung des Gewinns ist nicht möglich.

Datennutzung

Die vom Teilnehmer/Gewinner erhobenen Daten (Name und ggf. Postadresse) werden nicht an Dritte weitergeleitet, sondern lediglich für das Gewinnspiel und die Gewinnerbenachrichtigung verwendet und anschließend gelöscht. Eine Weitergabe von Gewinnerdaten (Name und Postanschrift) an den Versanddienstleister erfolgt ausschließlich zur Versendung der Gewinne und wird im Anschluss unverzüglich gelöscht. Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten bei der HEAG mobilo GmbH finden sie in den Datenschutzhinweisen.


Instagram Disclaimer

Das Gewinnspiel der HEAG mobilo GmbH steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Veranstalter des Wettbewerbs und Empfänger der für die Teilnahme bereitgestellten Informationen ist nicht Instagram, sondern die HEAG mobilo GmbH, Klappacher Str. 172, 64285 Darmstadt, Tel.: +49 6151 709-4000. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer/-innen diese Teilnahmebedingungen.


Weitere rechtliche Hinweise

Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen berechtigt uns, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder verwendete Fotos oder andere Inhalte (z.B. Kommentare) geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl oder geltendes Recht verstoßen. Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung durch Instagram) nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.
Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.


Der Einsatz von automatisierten Programmen oder von vergleichbaren Maßnahmen zur Manipulation des Gewinnspiels führt zum Ausschluss von der Teilnahme. Die HEAG mobilo GmbH behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei dem Verdacht auf Manipulation ohne Angabe von Gründen von der Aktion auszuschließen.


Die TeilnehmerInnen versichern, dass sie die AutorInnen bzw. UrheberInnen ihrer eingereichten Beiträge sind und keine Rechte Dritter verletzen. Die TeilnehmerInnen versichern weiter, dass sie für alle Inhalte Dritter, deren Nutzung einer Rechteeinräumung bedarf, die erforderlichen Nutzungsrechte einschließlich des Rechts, dass die Inhalte auch durch die Veranstalter im Rahmen des Wettbewerbs und im Umfang dieser Teilnahmebedingungen genutzt werden können, eingeholt haben. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die von den TeilnehmerInnen bereitgestellten Inhalte (zum Beispiel Texte) auf potenzielle Verletzungen der Rechte Dritter zu überprüfen. Die Veranstalter sind jedoch berechtigt, Inhalte abzulehnen, wenn sie nach ihrer sachgerechten Einschätzung rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen.


Die Rechte an den Inhalten, und Wettbewerbsbeiträgen verbleiben, vorbehaltlich einer Inanspruchnahme gem. nachstehendem Optionsrecht bei den TeilnehmerInnen.
Die TeilnehmerInnen erklären sich damit einverstanden, dass ihre Wettbewerbsbeiträge im Zusammenhang mit dem Wettbewerb von dem Veranstalter zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit in Online- wie Offlinemedien (zum Beispiel im Printbereich) genutzt, verbreitet sowie auf sonstige Weise Dritten öffentlich zugänglich gemacht werden.


Die TeilnehmerInnen räumen dem Veranstalter daher für die Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit vergütungsfrei das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte einfache Recht ein, selbst oder durch Dritte, die Wettbewerbsbeiträge zu nutzen, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wahrnehmbar zu machen, zu bearbeiten, zu übersetzen und – soweit es für die Öffentlichkeitsarbeit erforderlich ist – Dritten Nutzungsrechte an den Wettbewerbsbeiträgen einzuräumen.
Der Veranstalter hat insbesondere das Recht, über den Wettbewerb und über die an dem Wettbewerb eingereichten Inhalte in Wort und Bild zu berichten und dies medial zu verwerten.