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MobiTick: Schulbescheinigung erst ab 18 Jahren

DARMSTADT/LANDKREIS DARMSTADT-DIEBURG (kun) – Ab 1. Januar 2017 ist der Kauf von Schülerfahrkarten deutlich einfacher: Schüler und Auszubildende müssen bei einem Neuantrag erst ab ihrem 18. Geburtstag eine Bestätigung ihrer Schule oder Ausbildungsstätte vorlegen. Bislang war dies bereits ab dem 15. Lebensjahr notwendig. Diese Regelung gilt insbesondere auch für das MobiTick, die beliebte Jahreskarte für Schüler und Auszubildende im Dadina-Gebiet.

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